Allgemeine Geschäftsbedingungen
Generelle Bestimmungen
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen der Salathé Leitstrahl.ch tritt dann in Kraft, wenn die Kundendaten (Name und Adresse sowie wesentliche Bestimmungen) schriftlich zur Verfügung stehen und von Leitstrahl.ch akzeptiert werden.
Das Unternehmen der Salathé Leitstrahl.ch verpflichtet sich, den Auftrag verantwortungsvoll und seriös auszuführen. Basis dafür ist das geltende Schweizer Gesetz. Das Unternehmen führt nur Arbeiten aus, welche explizit vom Kunden erwünscht sind. Der Auftraggeber garantiert, dass er keine gesetzwidrigen Tätigkeiten mit der Beauftragung gegenüber dem Arbeitsverhältnis begeht.
Informationen
Alle Unternehmungen, die von den organisatorischen Tätigkeiten des Auftragnehmers beauftragt werden, werden mit dem besten Gutdünken auserwählt, sofern keine Wünsche des Auftraggebers vorliegen. Die Unternehmen stehen nicht unter dem Schutz des AGB der Salathé Leitstrahl.ch. Die Unternehmung arbeitet auf der Basis der geltenden Schweizer Gesetze und untersteht der Verpflichtung, den Grundsätzen zu Treu und Glaube nachzugehen. Der Auftraggeber erklärt gegenüber der Unternehmung Salathé Leitstrahl.ch die instruktionsberechtigten Personen schriftlich und überlässt ihnen gegebenenfalls ein eigenhändiges Unterschriftenmuster. Sämtliche Aufgaben an das Unternehmen müssen schriftlich vorgelegt werden können. Telefonische Aufträge werden angenommen und werden unverzüglich schriftlich festgelegt. Eigeninitiative ist zu unterlassen, ausgenommen Notfälle. Über diese Handlungen wird der Auftraggeber per sofort informiert.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Auskünfte und Unterlagen dem Unternehmen zu verschaffen, welche für einen Auftrag notwendig sind. Diese werden diskret behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen Informationen, welche für die Ausführung relevant sind.
Die Firma ist verpflichtet, absolute Geheimhaltung gegenüber anderen Personen und Unternehmen einzuhalten. Dies gilt für das gesamte Team der Salathé Leitstrahl.ch während des Vertragsverhältnisses sowie nach dessen Beendigung oder gegebenenfalls bei Nichtzustandekommen des Auftrages. Falls Interessen Dritter vorhanden sind, ist ein Einverständnis vorab zu erfordern. (Die Verschwiegenheitspflicht ist nichtig, wenn Bestimmungen des eidgenössischen oder kantonalen Rechts die Informationen dazu ermächtigen oder auffordern).
Das Unternehmen Salathé Leitstrahl.ch darf Auskunft über allfällig treuhänderisch verwaltetes Vermögen geben und ist befugt, die zuständigen Behörden gemäss ihren gesetzlichen Verpflichtungen über diesen Vertrag in Kenntnis zu setzen.
Risiko und Haftung
Das Unternehmen übt die Tätigkeiten ausschliesslich auf Anordnung des Auftraggebers aus. Alle betreffenden Kosten und andere Lasten sind ausschliesslich vom Auftraggeber zu tragen. Von einer darüber hinausgehenden Haftung ist sie befreit. Das Unternehmen Salathé Leitstrahl.ch ist von jeglicher Haftung aus der Ausübung ihres Mandates befreit, wenn sie in Übereinstimmung mit den vorliegenden Bestimmungen handelt.
Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Unternehmen alle Auslagen zu vergüten, welche im Gegensatz zur errichteten Ausführung ausgemacht sind. Alle von uns organisierten Unternehmungen zur Ausführung der Dienstleistungen, werden vom Auftraggeber der Unternehmung Salathé Leitstrahl.ch ankündigen. Tarife dürfen geändert werden, das Unternehmen muss dies dem Auftraggeber jedoch mindestens drei Monate früher ankünden.
Auflösung des Vertragsverhältnisses
Innerhalb der Einhaltung einer Frist von 30 Kalendertagen, kann der Auftrag von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden.
Erfolgt die Kündigung zur Unzeit, haftet die kündigende Partei für den verursachten Schaden. Sofern der Kündigung eine Frist von mindestens drei Kalendermonaten vorangeht, gilt die Kündigung nicht als zur Unzeit erfolgt. Das Vertragsverhältnis erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Auftraggebers. Das Unternehmen Salathé Leitstrahl.ch verpflichtet sich, den Auftrag so lange weiterzuführen, bis der Auftraggeber oder seine Rechtsnachfolger eigenständig eintreten können, sofern die Beendigung des Verhältnisses deren Interessen gefährden würden. Die Erben oder die Rechtsnachfolger können das Mandat jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Wenn sich herausstellt, dass der Auftrag und/oder das zu verwaltende Treugut mit Rechtsverletzung zusammenhängt oder durch solche erworben wurde oder der Auftragsgeber sich sonst rechtswidrig verhält, kann das Unternehmen Salathé Leitstrahl.ch das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne weiteren Verpflichtungen auflösen. Für geleistete Aufwendungen ist das Unternehmen Salathé Leitstrahl.ch dennoch wie vereinbart zu entschädigen.
Letzteres
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens können nur schriftlich abgeändert werden. Für den Vertrag wie für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Schweizerische Recht, namentlich die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist der juristische Sitz des Unternehmens.
(Stand vom 05. September 2016)